Auszug - Antrag der KWV-Fraktion zur Stabilisierung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf dem Niveau von 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Gemeindevertretung diskutiert ob die Höhe der Hebesätze bis 2025 festgeschrieben werden sollte.
Herr Tietgen weist hierzu darauf hin, dass dies eine Bindung der kommenden Gemeindevertretung bis 2025 bedeuten würde. Diese müsste sich aber nicht an diese Bindung halten, sondern könnte durch eigenen Beschluss eine Änderung vornehmen.
Insofern wäre die Festsetzung der Hebesätze bis 2025 nur eine Absichtserklärung.
Der Beschlussvorschlag wird daraufhin wie folgt angepasst:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Hebesätze der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer verbleiben für 2023 auf dem Niveau von 2022.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
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| 2 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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