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Auszug - Antrag der KWV-Fraktion zur Stabilisierung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer auf dem Niveau von 2022  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 19.2
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Gemeindevertretung diskutiert ob die Höhe der Hebesätze bis 2025 festgeschrieben werden sollte.

Herr Tietgen weist hierzu darauf hin, dass dies eine Bindung der kommenden Gemeindevertretung bis 2025 bedeuten würde. Diese müsste sich aber nicht an diese Bindung halten, sondern könnte durch eigenen Beschluss eine Änderung vornehmen.

Insofern wäre die Festsetzung der Hebesätze bis 2025 nur eine Absichtserklärung.

Der Beschlussvorschlag wird daraufhin wie folgt angepasst:


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Hebesätze der Grundsteuer A, B und der Gewerbesteuer verbleiben für 2023 auf dem Niveau von 2022.


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

2

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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