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Auszug - Ausschreibung der Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses  

Sitzung der Gemeindevertretung Westerau
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Westerau Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 11.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Westerau
Ort: Schulstraße 8, 23847 Westerau
2023/21-195 Ausschreibung der Planungsleistungen zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Bürgermeisterin bedankt sich bei der Feuerwehr und den restlichen Beteiligten für den gemeinsamen konstruktiven Termin, bei dem das Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ so angepasst werden konnte, dass es für die Gemeinde realisierbarer wird. Aufgrund des Investitionsvolumens muss die Planung EU-weit ausgeschrieben werden.

Es werden Fragen zur Notwendigkeit, einen externen Dienstleister für das Ausschreibungsverfahren zu beauftragen, gestellt, die der Amtsdirektor Herr Tietgen beantwortet.

Demnach ist das Verfahren zur Ausschreibung sehr kompliziert, da Fördergelder für dieses Projekt angestrebt werden, muss das Verfahren rechtssicher durchgeführt werden. Dies ist nur unter Zuhilfenahme einer externen Firma wie Kubus möglich.

Die Anforderungen an den Architekten bzw. dessen Leistungen kann die Gemeinde selbst festlegen, es muss nicht ausschließlich die billigste aller Lösungen ausgewählt werden. Die Ausschreibung ist von daher wichtig, als dass die Gemeinde erst hierdurch einen Überblick über die anstehenden Kosten erhalten kann.

Am Ende ist man sich im Plenum einig, dass das Angebot der Firma Kubus ziemlich moderat erscheint, es wird dennoch der Wunsch geäußert, dass ein Vertreter von Kubus der Gemeinde die Vorgehensweise vorstellt.   


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

a) Die Gemeindevertretung beschließt, die Ausschreibungen der Objekt- und Fachplanungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wie vorgeschlagen durchzuführen und Fa. Kubus mit der Durchführung und Begleitung der Planerausschreibungen zu beauftragen.

Vertreter von der Gemeinde im Rahmen der Verfahren werden auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung (konstituierende Sitzung) benannt.

 

b) Sofern die Kosten für die Ausschreibung nicht im laufenden Haushalt abgedeckt sind, werden für die Mehrausgaben überplanmäßige Ausgaben bewilligt.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit den wirtschaftlichsten Bietern die Verträge abzuschließen 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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