Sprungziele
Inhalt

Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)  

Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Zarpen Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 13.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte 'Zum Eckkrug' Zarpen
Ort: Hauptstraße 50, 23619 Zarpen
2023/22-180 Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Löhndorf merkt an, dass die Jahresabschlüsse um 16 Uhr am Sitzungstag eingegangen sind. Diese hätten früher da sein sollen. Des Weiteren wird nochmal angemerkt, dass der Begriff „Trauerhalle“ benutzt wird. Dies Begrifflichkeit soll zukünftig nicht mehr genutzt werden.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarpen beschließt:

 

1.

Mit den folgenden Änderungen den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2023.

 

Änderungen:

a)

Die Hebesätze werden geändert festgesetzt auf

 

Hebesatz

von

auf

Grundsteuer A:

339%

339%

Grundsteuer B:

354%

368%

Gewerbesteuer:

310%

310%

 

b) Zuwendung an den TSV Zarpen

     421010.6811000 Erhöhung auf EUR 26.000,-

     421010.7818000 Erhöhung auf EUR 36.400,-

 

c) Aufnahmen eines Kredites in Höhe von EUR 600.000,-

    zur Finanzierung des investiven Flächenankaufs/ Flächenbevorratung

    Baugebiet „Groth Weeden“.

 

d) Erhöhung Unterhaltung Gemeindestraßen um + EUR 15.000,-

    für die Instandsetzungen von Schächten.

 

e) Neubau Pumpenschacht an der Kläranlage

    EUR 60.000,- als Investition.

 

2.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Zarpen verwalteten Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben