Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Oldenburg erläutert den Haushaltsplan und gibt einen Überblick über die Schwerpunkte und wichtigsten Kenndaten. Trotz noch technischer Mängel ist der Haushaltsplan insgesamt ein guten Planungsgrundlagen.
Der Jahresabschluss 22 steht noch aus.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wesenberg beschließt:
1.
den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2023.
Änderungen:
a)
Die Hebesätze werden festgesetzt auf
Hebesatz | von | auf |
Grundsteuer A: | 339% | 339% |
Grundsteuer B: | 367% | 367% |
Gewerbesteuer: | 310% | 310% |
b)
2.
Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg verwalteten Sondervermögen genehmigt.
Zur Verwaltung dieser Sondervermögen ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister sowie den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| Stimmenthaltungen |
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