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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage; B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6; C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Klein Wesenberg
Ort: Alte Dorfstraße 18a, 23860 Klein Wesenberg
2023/17-158 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilbereiche
A) südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;
B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;
C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2023/17-158

 

Herr D. Möller und Herr Hochstein verlassen den Sitzungsraum.

 

Herr Weise-Pnischak begrüßt Herrn Stolzenberg und erteilt ihm das Wort. Herr Stolzenberg informiert über die zur erneuten Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Es gab keine Bedenken, die zu einer erneuten Änderung des Planes mit einer erneuten Beteiligung geführt hätten. Es schließt sich eine kurze Aussprache an, in der auch die Auswirkungen des landwirtschaftlichen Betriebes auf das Gebiet A thematisiert wird. Die Schutzansprüche Lärm und Geruch sollen besser aufgezeigt werden.

 

Frau Jonas teilt mit, dass die abschließende landesplanerische Stellungnahme noch nicht vorliegt. Diese wird aber zeitnah erwartet.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Vorbehaltlich der Bestätigung des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen (positive landesplanerische Stellungnahme), beschließt die Gemeindevertretung:

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-          Kreis Stormarn vom 17.04.2023

-          Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 29.03.2023

-          Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr vom 19.04.2023

-          Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein – Technischer Umweltschutz vom 04.04.2023

-          privater Einwand 1 vom 13.04.2023

 

b)      zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen von

-          Archäologisches Landesamt vom 28.03.2023

-          50Hertz Transmission GmbH vom 30.03.2023

-          Avacon Netz GmbH vom 29.03.2023

-          Landessportverband SH e.V. vom 17.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 13.04.2023

-          Schleswig-Holstein Netz AG, Betrieb Spezialnetze, Team Freileitungen vom 13.04.2023

-          Vodafon GmbH vom 13.04.2023

-          TenneT TSO GmbH vom 18.04.203

-          Landesamt für Landwirtschaft, und nachhaltige Landentwicklung Schleswig-Holstein – Untere Forstbehörde vom 17.04.2023

 

Das Planlabor Stolzenberg, Lübeck wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilbereiche

a)      südlich Alte Dorfstraße (K 7) und östlich Teichanlage sowie östlich Hauptstraße (K 7) und westlich der Teichanlage;

b)      südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6;

c)      Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

  1. Die Begründung wird mit folgender Änderung

 

-          Ergänzende Klarstellung in der Begründung, dass Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich einer möglichen Ausrichtung des landwirtschaftlichen Betriebes auf eine andere Haltungsform getroffen werden

 

gebilligt.

 

  1. Der Amtsdirektor des Amtes Nordstormarn wird beauftragt, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Hochstein, Detlef Möller

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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