Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg - Überprüfung und Bestätigung des Entwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende erläutert den Anwesenden den Sachverhalt und die Notwendigkeit eines Lärmaktionsplans.
Nach kurzer Diskussion, wird über folgenden, geänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg wird in der vorliegenden Fassung, unter Berücksichtigung der K111, gebilligt.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: |
| Stimmen dafür 9 | |
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| Stimmen dagegen 0 |
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| Stimmenthaltungen 0 |
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