Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge- Überprüfung und Bestätigung des Entwurfs
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes ist öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände und die Nachbargemeinden sind zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |