Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Bürgermeister berichtet über die Lärmimmissionen durch die A1, A20 und B75 und die im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung wie lärmmindernder Straßenoberflächenbelag, Lärmschutzwände etc.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände, der Nachbargemeinden sowie der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 –
- Der Beschluss über den Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG digital über das Geoportal Umgebungslärm durchzuführen und den Lärmaktionsplan auf der Internetseite des Amtes Nordstormarn zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis: Stimmen dafür 11 Stimmen dagegen 0 Stimmenenthaltungen 0