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Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg  

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Stubbendorf
Ort: Bruhnkatener Weg 22, 23858 Wesenberg
2018/20-023 Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage der Verwaltung vor. Es wird besonders über die Lärmoptimierungsmaßnahmen, Punkt 3.2 des beiliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplanes diskutiert. Der Gemeindevertreter Herr Kaack betont, dass die Ortschaft Ratzbek durch die Entstehung des Lärmschutzwalls in der Gemeinde Hamberge benachteiligt wird. Die Amtsverwaltung wird gebeten, eine evtl. Verschlechterung durch den Bau zu prüfen und mit den Verantwortlichen abzuklären.

 

 


Beschluss:

 

  1.  Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.

 

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen: Die im Punkt 3.2 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu vereinbaren. Die Verwaltung soll ebenfalls die dort erwähnte Geschwindigkeitsreduzierung auf der B75 vor der Ortschaft Stubbendorf auf 70 Km/h mit dem Straßenbaulastträger vereinbaren.

 

  1. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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