Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage der Verwaltung vor. Es wird besonders über die Lärmoptimierungsmaßnahmen, Punkt 3.2 des beiliegenden Entwurfes des Lärmaktionsplanes diskutiert. Der Gemeindevertreter Herr Kaack betont, dass die Ortschaft Ratzbek durch die Entstehung des Lärmschutzwalls in der Gemeinde Hamberge benachteiligt wird. Die Amtsverwaltung wird gebeten, eine evtl. Verschlechterung durch den Bau zu prüfen und mit den Verantwortlichen abzuklären.
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen: Die im Punkt 3.2 vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen sind mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu vereinbaren. Die Verwaltung soll ebenfalls die dort erwähnte Geschwindigkeitsreduzierung auf der B75 vor der Ortschaft Stubbendorf auf 70 Km/h mit dem Straßenbaulastträger vereinbaren.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 12 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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