Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage der Verwaltung vor. Es wird besonders über die Lärmoptimierungsmaßnahmen, Punkt 3.2 des Entwurfes des Lärmaktionsplanes diskutiert.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Wesenberg wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Wesenberg wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Änderungen beschlossen: Die, im Punkt 3.2, vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen, sind mit dem zuständigen Straßenbaulastträger zu vereinbaren. Die Verwaltung soll ebenfalls die dort erwähnte Geschwindigkeitsreduzierung auf der B75 vor der Ortschaft Stubbendorf auf 70 Km/h mit dem Straßenbaulastträger vereinbaren.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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