Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Steen räumt der Öffentlichkeit das Rederecht ein (s. Pkt. 4.3 2. Alternative der Beschlussvorlage).
Herr Rühmling fragt, ob statt einer nur rechnerischen Lärmermittlung eine Lärmmessung durchgeführt werden könne bzw. wie erreicht werden könne, dass eine Lärmmessung erfolgt. Im Rahmen eines kurzen Gedankenaustausches hierzu schlägt Herr Westphal vor, zunächst eine „überschlägige“ Lärmmessung mittels einer herunterladbaren App vorzunehmen.
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Heilshoop wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Heilshoop wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 1 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|