Sprungziele
Inhalt

Auszug - Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserversorgung der Gemeinde Badendorf  

Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf
TOP: Ö 9
Gremien: Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf, Bau- und Wegeausschuss der Gemeinde Badendorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Badendorf
Ort: Dorfstraße 43, 23619 Badendorf
2018/11-076 Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserversorgung der Gemeinde Badendorf
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Staack erklärt, dass die Kämmerei eine Anpassung der Abwassergebühr vorschlägt, da die Deckung zurzeit bei 82 % liegen würde. Die bisherige Abwassergebühr liege derzeit bei einer Grundgebühr von 6,00 €/mtl. und einer Verbrauchsgebühr von 3,40 €/m³ Schmutzwasser. Bei einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 12 m³ mtl. bei 3 Personen ergibt sich

folgende Belastung:

- Stand Nov. 2018 = Grundgebühr   6,00 €, Verbrauchsgebühr/m³ Wasser = 3,40 € = 46,80 pro Monat 

- kalkulierte Gebühr bei Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr =  6,00 €, Verbrauchsgebühr/m³ Wasser = 5,59 € = 73,08 pro Monat (ergibt Mehrkosten von 56%)

- kalkulierte Gebühr bei zusätzlicher Anpassung der Grundgebühr 21,16 €, Verbrauchsgebühr/m³ Wasser = 3,88 € = 67,72 pro Monat (ergibt Mehrkosten von 45%).

 

Ein Vorschlag der KWV-Fraktion wäre die Grundgebühr von 6,00 € auf 7,00 € /mtl. und die Verbrauchsgebühr von 3,40 € auf 3,60 € /m³ anzuheben. Dies würde sich wie folgt auswirken:

 

- Grundgebühr = 7,00 €,  Verbrauchsgebühr/m³  3,60 €  = 50,20 pro Monat  (ergibt Mehrkosten von  7%)

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Badendorf vom 16. September 1996 (16. Nachtrag vom 19.11.2018) mit folgenden Änderungen beschließen:

 

-          Anhebung der Grundgebühr von 6,00 € auf 7,00 €

-          Anhebung der Zusatzgebühr von 3,40 auf 3,60 €. 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Seite zurück Nach oben