Auszug - Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf -hier: Entschädigungssätze für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretungen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bürgermeister Brockmann erläutert, dass das Land, auch zur Stärkung des Ehrenamtes, die Landesverordnung über die Entschädigung der Freiwilligen Feuerwehren ersetzt hat. Das Land habe hierbei die Grenzen für Entschädigungen angehoben. Bei der Umsetzung der Landesverordnung wurde festgestellt, dass die Feuerwehr in Badendorf nur 70 % der Höchstgrenze erhält. In vielen Amtsgemeinden würden auch schon 100 % gezahlt. Bei der Umsetzung der 100 % würden der Gemeinde 3.130,00 € Mehrkosten entstehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Badendorf beschließt die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Badendorf ab dem 01.01.2019.
Die Haushaltsmittel sind im Haushalt 2019 und in den Folgejahren entsprechend einzustellen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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