Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Feldhorst
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
2018 wurden nicht alle geplanten Invetitionen auch getätigt. Zudem kann mit einer Gewerbesteuernachzahlung gerechnet werden. Für 2019 iat mit einer geringeren Schlüsselzuweisung zu rechnen. Die Kreisumlage wurde gesenkt, die Amtsumlage bleibt. Die genauen Abrechnungen der Schulkostenbeiträge stehen noch aus.
Erhöhte Kosten entstehen durch die neue Entschädigungsverordnung bei den Wehren.
Der Bürgermeister erläutert die geplanten Investitionen für 2019. Dadurch ist mit einer Liquiditätsminderung von ca. 152.100,00€ zu rechnen.
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Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,
für die Grundsteuer B wird von 295 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2019.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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