Auszug - Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Dusch erläutert kurz den Sachverhalt. Es schließt sich eine kurze Aussprache an. Herr Menzel führt aus, dass der Verkehr nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden soll. Auf Nachfrage teilt er mit, dass die Eigentümer der Pensionspferde hiervon nicht erfasst sind. Er schlägt vor, dann den zulässigen Verkehr auf die Anlieger zu begrenzen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
- Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.
Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich Anliegerverkehr.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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