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Auszug - Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 3
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2019/18-053 Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dusch begrüßt Herrn Menzel vom Sozial- und Ordnungsamt des Amtes Nordstormarn. Er erteilt den anwesenden Anliegern das Rederecht und bittet um Erläuterung der Probleme. Es wird ausgeführt, dass viele ortsfremde Fahrzeuge in den Stichweg fahren und dort parken. Die Stichstraße und die anliegenden Grundstücke werden vermüllt, z.B. durch Windeln. Auch wird auf den Privatgrundstücken und in den Carports die Notdurft verrichtet. Herr Dusch verliest in diesem Zusammenhang das Schreiben einer Anliegerin.

 

Herr Dusch berichtet, dass sich die AWG-Fraktion, wie auch die CDU-Fraktion, seit einiger Zeit mit der Problematik befasst ist. Aufgrund fehlender und unrichtiger Informationen hat sich die AWG-Fraktion bislang nicht für die Teileinziehung ausgesprochen. Die Sachlage wird aber nach weiteren Informationen durch das Amt Nordstormarn heute anders von der AWG-Fraktion bewertet.

 

Herr Menzel erläutert kurz das Vorgehen zur Straßeneinziehung und -beschilderung. Nachdem die Gemeinde die Teileinziehung beschlossen hat, wird das Amt Nordstormarn die hierfür erforderlichen Schritte in die Wege leiten. Hierzu gehört auch der Beantragung der Beschilderung, die vom Kreis Stormarn angeordnet wird. Es schließt sich eine Diskussion zur Beschilderung mit den Anliegern an.

 

Herr Kittelmann äußert seine Verwunderung über die, seiner Meinung nach, nicht nachvollziehbare Begründung der AWG-Fraktion. Die Probleme mit der Verschmutzung der Grundstücke sind in den letzten 5 Jahren immer wieder vorgetragen worden. In der ersten Sitzung der letzten Legislaturperiode war man einstimmig gegen die Teileinziehung. Es gab auch mehrere Informationsrunden, u.a. auch mit dem Kreis Stormarn. Herr Bleiziffer merkt an, dass die Gespräche mit dem Kreis ohne Beteiligung der AWG-Fraktion stattgefunden haben. Es schließt sich eine Diskussion an, in der Herr Offen auf die Gleichbehandlung der Straßen Krübbenberg, Lütjenfelde und Dorfstraße hinterfragt. 

 

Auf Herrn Kittelmanns Nachfrage erläutert Herr Menzel das öffentliche Wohl im Hinblick auf die Teileinziehung. Aufgabe der Gemeinde ist es, zwischen dem öffentlichem Wohl und den privaten Interessen abzuwägen. Er weist darauf hin, dass Eigentum und Verkehrssicherungspflicht bei der Gemeinde verbleiben.

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

  • Straße „An der Bundesstraße 8 - 10“, Flurstücke 131, 137, 138, 139, 7/4, 11/2 der Flur 6 und Flurstück 119 der Flur 5 der Gemarkung Mönkhagen

 

Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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