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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen  

Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 8
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:31 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2019/18-055 Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Mönkhagen
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dusch bittet zunächst Nr. 3 des Beschlussvorschlages zu streichen, da die beigefügte Einnahme – und Ausgabenplanung der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen-Langniendorf für das Jahr 2019 überabreitet werden muss.

 

Herr Kittelmann regt vor einer Entscheidung über die aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus Langniendorf (573010/5211000) die Planung mit der Freiwilligen Feuerwehr und deren Bedürfnissen abzustimmen. Herr Dusch verweist auf ein Gespräch mit dem Gemeindewehrführer und dem Amtswehrführer, in dem keine Arbeiten am Gebäude oder ein Fahrzeug, sondern die Ausstattung mit Schutzausrüstung gewünscht wurde. Herr Offen erachtet es für erforderlich, dass die notwendigen Maßnahmen für ein ordnungsgemäßes Feuerwehrgerätehaus geprüft werden. Herr Bleiziffer teilt in diesem Zusammenhang mit, dass weitere Hosen und Jacken bestellt wurden. Damit sind die 11 Atemschutzträger vollständig ausgerüstet. Der Haushaltsansatz bei 126010/7832000 ist jedoch auf 12.000 € zu erhöhen. Sollten zukünftig Veränderungen am Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich werden, so wird sich die Gemeindevertretung dieser Herausforderung stellen. Dieses darf aber nicht dazu führen, dass erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen in den Gemeinschaftshäuser verschoben werden.

 

Auf Herrn Kittelmanns Nachfrage erläutern Herr Dusch und Herr Bleiziffer die geplante Neubeschaffung der Abfallbehälter (551020/7832000)

 

Angesprochen wird die Beschaffung von Tablets (111010/7832130). Frau Jonas teilt mit, dass alle Mitglieder der Gemeindevertretungen und der Ausschüsse der 12 amtsangehörigen Gemeinden die Möglichkeit haben, über das Amt Nordstormarn ein Tablet für die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris zu erhalten. Es wird allerdings nur ein Modell angeboten. Sie bittet in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung mitzuteilen, wer dieses Angebot nutzen möchte. Sie verteilt den Entwurf der Nutzungsvereinbarung. In der anschließenden Aussprache wird ein Verzicht auf die Tablets zugunsten einer Erhöhung des Sitzungsgeldes favorisiert.

 

Herr Offen erkundigt sich nach der Notwendigkeit der Streuobstwiese und deren Lage (551020/7853100). Herr Dusch berichtet, dass sich diese gegenüber dem Glascontainerstandort im Ortsteil Mönkhagen befindet. Die Fläche soll verschönert werden. Herr Offen schlägt die Anrechnung als Öko-Konto vor.

 

Herr Kittelmann teilt mit, dass in den vergangenen Jahren der Grund- und Gewerbesteuersatz immer auf 20 Prozentpunkte unter dem Nivellierungssatz des Kreises Stormarn festgesetzt wurden. Er stellt daher folgenden Antrag, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:

 

Der Grund- und Gewerbesteuersatz werden auf 20 Prozentpunkte unter dem Steuersatz des Kreises Stormarn festgesetzt. 

 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

4

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Nach öffentlicher Beratung werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

-          Der Ansatz des Produktkontos 126010/7832000 (Freiwillige Feuerwehr/Aus-rüstungsgegenstände > 150 € netto je Stück) wird von 8.700 € auf 12.000 € erhöht.

-          Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2019.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

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