Auszug - Teileinziehung der Straße "An der Bundesstraße 8 - 10"
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bleiziffer verweist auf die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses am 13.02.2019 und fasst das Ergebnis kurz zusammen. Herr Petersson-Larsson fragt an, welche neue Informationen vorliegen. Hierzu wird ihm u.a. die Möglichkeit benannt, die Teileinziehung rückgängig zu machen. Es schließt sich ein kurze Aussprach an.
Allen Anwesenden ist bewusst, dass die von den Anliegern geschilderten Probleme mit der Teileiziehung nicht gänzlich behoben werden können.
Beschluss:
Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
- Straße „An der Bundesstraße 8 - 10“, Flurstücke 131, 137, 138, 139, 7/4, 11/2 der Flur 6 und Flurstück 119 der Flur 5 der Gemarkung Mönkhagen
Durch die Teileinziehung wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich die Straßennutzung für den Anliegerverkehr.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.