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Auszug - Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen  

Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Mönkhagen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Langniendorf
Ort: Hauptstraße 29, 23619 Langniendorf
2019/18-054 Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bleiziffer verweist auf die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses am 13.02.2019 und fasst das Ergebnis kurz zusammen. Dieser hat sich abweichend von der Beschlussempfehlung auf eine Beschränkung für den Anliegerverkehr ausgesprochen.

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:

 

  • Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.

 

Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der Anliegerverkehr.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

4

Stimmen dafür

 

 

3

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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