Auszug - Teileinziehung des Feldweges "Wohldweg" der Gemeinde Mönkhagen
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bleiziffer verweist auf die Beratung in der Sitzung des Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschusses am 13.02.2019 und fasst das Ergebnis kurz zusammen. Dieser hat sich abweichend von der Beschlussempfehlung auf eine Beschränkung für den Anliegerverkehr ausgesprochen.
Beschluss:
Die Gemeinde Mönkhagen beschließt die Teileinziehung folgender öffentlicher Straße gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein (StrWG) aufgrund von überwiegenden Belangen des öffentlichen Wohls:
- Feldweg „Wohldweg“, Flurstücke 51/4, 94/1, 95/11 und 95/10 der Flur 1 der Gemarkung Mönkhagen.
Durch die Teileinziehungen wird der Weg dem öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr entzogen und entsprechend teilentwidmet. Ausgenommen von dieser Teileinziehung für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr ist lediglich der Anliegerverkehr.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 1 | Stimmenthaltungen |
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Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.