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Auszug - Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge  

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2019/14-073 Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2019/14-073

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

Seitens der Gemeinde bestehen keine Einwendungen gegen die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein – Entwurf 2018 (Stand 27.11.2018).

Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Ausgleich von Wachstumskosten

Die Gemeinde Hamberge finanziert sich, wie im ländlichen Raum bei Gemeinden üblich, aus Einkommenssteueranteilen und Schlüsselzuweisungen, die nachlaufend auf Grundlage von Einwohnerzahlen, die teilweise drei Jahre alt sind, zugewiesen werden. Diese Regelung bewirkt, dass der Gemeinde Hamberge mehrere 100.000,- Euro Einnahmen im Gemeindehaushalt fehlen. Die Gemeinde Hamberge ist im letzten Jahr um ca. 200 Einwohner von 1.500 auf 1.700 Einwohner gewachsen. In diesem Jahr werden aus einem neuen Baugebiet ca. 100 weitere Einwohner dazukommen. Sie hat vorausschauend über 3,5 Mio. Euro in den Ausbau von Kita und Schule investiert. Darüber hinaus sind in 2018 über 200.000,- Euro zusätzlich an Kita- und Schulkostenbeiträgen (Betriebskosten) angefallen. Es entsteht ein wesentliches Defizit im Gemeindehaushalt, welches durch Kürzung von freiwilligen Leistungen, wie z.B. Zuschüsse an Sportvereine und die freiwillige Feuerwehr oder durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden muss.

Die Gemeinde Hamberge, die laut LEP weiteren Wohnraum schaffen soll, muss bei den erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen und den erhöhten Betriebskosten finanziell unterstützt werden.

 

Hinweis zum notwendigen Ausgleich von Nachteilen aus der geplanten Fehmarnbelt Querung

Die Verkehrsanbindung zwischen den Stormarner Orten Hamberge und Klein Wesenberg und den Lübecker Stadtteilen Reeke, Niendorf, Moorgarten und Moisling sind durch drei beschrankte Bahnübergänge gekennzeichnet. Infolge des zunehmenden Verkehrs auf der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck durch den Bau der Fehmarnbelt Querung ist mit einer eingeschränkten Befahrbarkeit der Bahnübergänge zu rechnen. Die Ortsdurchfahrt Hamberge wird durch zusätzlichen Verkehr belastet. Eine unbeschrankte Bahnquerung ist notwendig.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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