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Auszug - Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz hier: Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Groß Barnitz
Ort: Schlitzer Weg 3, 23858 Barnitz
2018/12-035 Lärmaktionsplan der Gemeinde Barnitz
hier: Beschluss über die eingegangen Stellungnahmen sowie Abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Für die Erweiterung des Parkplatzes Melmshöhe gibt es noch kein offizielles Verfahren. Daher kann es auch nicht in den Lärmaktionsplan mit augenommen werden.

Zu entsprechenden Presseanfragen möchte sich die Gemeinde selbst äußern.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 –.
  2. Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Barnitz ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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