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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2019  

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Groß Wesenberg
Ort: Mühlenkamp 2, 23858 Wesenberg
2018/20-053-01 Haushaltssatzung- mit Plan 2019
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2018/20-053
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 331 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne 2019 für die durch die Freiwilligen Feuerwehren Stubbendorf, Ratzbek und Fliegenfelde verwalteten Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den jeweiligen Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


Nach Erläuterungen durch Herrn Wramp und einen Überblick über die Veränderungen wird festgehalten, daß Ende des Jahres 2019 noch rund rd.1,2 Mio. € liquide Mittel zur Verfügung stehen werden. Die Gemeindevertreter halten fest, dass die Grundsteuerhebesätze in Höhe von 331 v.H. unverändert bleiben soll. Insoweit wurde die Beschlussvorlage in der Gemeindevertretersitzung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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