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Auszug - 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Information über die zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen  

Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:57 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst
2019/13-080 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Information über die zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Gemeinde hat ihre Zustimmung zum B- und F-Plan bereits erteilt. Jetzt sind noch die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, bzw. der oberen Verwaltungsbehörden abzuwarten.

 

Es bedarf einer Nachbesserung bezüglich der Grundstückszufahrten.

Ein Lärmgutachten ist zu erstellen.

Die Kapazität der Kläranlage ist zu überprüfen, ob der Anschluss weiterer EW  möglich ist.

Dazu erklärt Frau Lüneburg:

Die Kläranlage ist für 250 EW ausgelegt. Derzeit sind 252 Einwohner und 14 Einwohnergleichwerte dort angeschlossen, also 266 EW.

Aufgefallen sind diese Werte bei der jährlichen Abgabe der Betriebsberichte an die Untere Wasserbehörde und das Statistikamt. Bis Ende das Jahres 2017 sind die Berichte vom Wegezweckverband Bad Segeberg erstellt worden und mit dem Amt Nordstormarn nicht kommuniziert worden. Daher sind diese Angaben erst aufgefallen, seitdem das Amt Nordstorman diese Berichte selbst erstellt.

Dies stellt keinen absoluten Wert zur Kapazität der Kläranlage dar. Vielmehr sind ebenfalls die eingeleiteten Schadstoffwerte mit in die Berechnung einzubeziehen. Diese Berechnungen müssen von einem Ingenieurbüro durchgeführt werden. Eine gut laufende und geführte Kläranlage ist durchaus in der Lage auch weitere Anschlüsse zuzulassen. Dies gilt insbesondere für unbelüftete Teiche, wie sie in Steinfeld betrieben werden.

Der Antragsteller für den Bebauungsplan kann zu den Kosten für die Überprüfung mit herangezogen werden.

 

 

 


 

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