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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Heidekamp
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeindevertretung Heidekamp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 25.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Heidekamp
Ort: Schulsteig, 23858 Heidekamp
2019/15-044-01 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung der Gemeinde Heidekamp für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2019/15-044
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Mosler berichtet von der bisherigen Entwicklung und der bisher bestehenden Begrenzung der Ausweisung von Bauland durch das Land Schleswig-Holstein (15 % bis zum Jahr 2025) weshalb bisher davon ausgegangen wurde, dass eine Baulandausweisung hinsichtlich des 2. Bauabschnittes noch nicht erfolgen könne. Nunmehr hat das Land Schleswig-Holstein seine restriktive Haltung geändert, so dass bereits jetzt auch der 2. Bauabschnitt verwirklicht werden darf. In der hierfür erforderlichen Bauleitplanung soll auch die Anlegung einer Zufahrt zur Reinfelder Straße mit eingeplant werden. Die Verwirklichung einer Zufahrt zur Reinfelder Straße soll allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Neuaufstellung wird auf § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) umgestellt.

 

2.1         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Neuaufstellung für das Gebiet südöstlich Reinfelder Straße 6 bis 16 (gerade Hausnummern), südlich Schulsteig 2a bis 8 (gerade Hausnummern) sowie westlich des Neubaugebietes Kathenkoppel und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung Variante 2 ohne Änderungen gebilligt:

 

2.2         Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. 

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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