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Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss   

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 10.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum Schulsporthalle Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2019/14-079 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussgrundlage: Beschlussvorlage 2019/14-079 vom 17.09.2019

 

Herr Beeck erläutert den Sachverhalt. Eine Aussprache wird nicht gewünscht.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden die Stellungnahmen

  • Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft Ahrensburg vom 12.06.2019,
  • Schleswig-Holstein Netz AG, 110 kV-Leitungsauskunft vom 20.06.2019.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 15.07.2019 (Anlage 1) und werden ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


 

Abstimmungsergebnis: 

12

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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