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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Barnitz  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Barnitz
TOP: Ö 5
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 23.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:47 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Benstaben
Ort: Benstaben 1a, 23858 Barnitz
2019/12-068 Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Barnitz
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Wramp erläutert den Haushalt 2020.

zu II b (Gewerbesteuerumlage): Es sind nur noch 35% der Gewerbesteuerumlage an das Land abzuführen, für 2019 betrug der Steuersatz noch 67%. Dies schlägt jedoch lediglich mit ca. 5.000,00€ mehr im Haushalt zu Buche.

zu II c : Das Land überarbeitet seinen Länderfinanzausgleich. Der ländliche Raum muss mit einer geringeren Bezuschussung rechnen.

zu II d : Der Sonderausgleich läuft eigentlich aus, soll aber für 2020 noch beibehalten werden. Ab 2021 sollen dann Schlüsselzuweisungen (z.B. für die Sanierung von Gemeindeverbindungswegen) wegfallen. Effektiv bedeutet dies Minderzuweisungen für die Gemeinde.

zu II e : Ab dem 1.8.20 soll das neue Kita-Reformgesetz in Kraft treten. Dies sieht unter anderem einen höheren Betreuungsschlüssel für die Kinder vor. Mit einer Mehrkostenbelastung von bis zu 25% ist zu rechnen. Im Haushalt 2020 wird dies noch nicht berücksichtigt.

zu II f : Für die Berechnung der Schulkostenbeiträge wurden die Abrechnungen der letzten Jahre als Grundlage genommen.

zu IV b (Investitionstätigkeit) : Für das Feuerwehrfahrzeug wird der Zuschuss für das MLF bewilligt, d.h. 30% der Anschaffungskosten trägt der Kreis.

 

Herr Westphal schlägt eine ‚neutrale‘ Anhebung der Hebesätze in Anlehnung an die Nivellierungssätze vor. Da das Land aber noch nicht festgelegt hat, wie die Grundsteuerreform umgesetzt werden soll, ist hier ein entsprechender Beschluss nicht angebracht. Es muss sowieso jährlich neu über die Hebesätze beschlossen werden.

Es besteht Einigung darüber, dass die Differenz zum Mittel der Hebesätze konstant gehalten wird.

 

Es wird die Frage nach einer Erhöhung der Hundesteuer gestellt. Derzeit betragen die jährlichen Kosten für den 1.Hund 24,00€, für den 2.Hund 72,00€ und für den Dritten 120,00€. Eine Erhöhung bringt nicht viel mehr in die Haushaltskasse, sie dient vielmehr der Lenkung zur Anzahl der Hunde.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 281 v.H. auf 289 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 mit den unter TOP 3 und 4 getroffenen Beschlüssen

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Der Änderung der Satzung der Hundesteuer für den 1.Hund auf 30,00€. Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Satzungsänderung entsprechend vorzubereiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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