Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bleiziffer informiert kurz über die Einnahme und Ausgabesituation der Gemeinde. Er verweist auf die Beratung im Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss am 05.11.2019 und erläutert die dort geänderten Ansätze, die in dem vorliegenden Haushaltsentwurf bereits eingearbeitet sind. Eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze ist nicht vorgesehen.
Frau Jonas verweist auf die Entscheidung im TOP 8 „Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Mönkhagen“. Der Betrag von 12.500 € für die Führerscheine ist noch in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Auf Nachfrage von Frau Matz teilt Herr Bleiziffer mit, dass in Mönkhagen Interesse an einer Boule-Bahn besteht.
Herr Kittelmann erkundigt sich nach den Gründen für die Erhöhung der Ansätze für die Tagespflege und die Verwaltungskostenentschädigung.
Anmerkung: Der Zuschuss für die Tagespflege ist bislang in der Kostenstelle 361120.5318000 „Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche“ ausgewiesen worden. Mit dem Haushalt 2020 wird zur eindeutigen Zuordnung die Kostenstelle 361120.5318100 „Zuschüsse zur Tagespflege lfd. Zwecke“ eingerichtet. Der geplante Ansatz 2020 von 10.000 € entspricht dem in 2019. Anlass für die Erhöhung der Verwaltungskostenentschädigung ist der Beschluss des Amtsausschusses vom 15.11.2018 (TOP 7).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B werden unverändert auf 311 v.H. festgesetzt.
- Nach öffentlicher Beratung werden mit folgender Änderung
Produktsachkonto | Ansatz bisher | mehr/weniger | Ansatz neu |
126010.5262000 | 300 € | + 12.500 € | 12.800 € |
beschlossen:
- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.
- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2020.
- Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
- Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für die Jahre 2019 und 2020 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Mönkhagen- Langniendorf verwaltetet Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 4 | Stimmen dafür | |
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| 3 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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