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Auszug - Haushaltssatzung mit Plan 2020 der Gemeinde Wesenberg  

Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg
TOP: Ö 12
Gremium: Gemeindevertretung Wesenberg Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Ratzbek
Ort: Dorfstraße 46, 23858 Wesenberg
2019/20-086 Haushaltssatzung mit Plan 2020 der Gemeinde Wesenberg
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Beratung geht eine Diskussion über die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Wesenberg voraus. Festgehalten werden die erheblichen Gewerbesteuerausfälle, die Entwicklungsunsicherheiten des Kita Gesetzes, die Schulkostenbeiträge, der Investitionsbedarf für die Kläranlagen, die Kosten für die Instandhaltung der Brücke Bruhnkaten.

Vor diesem Hintergrund werden freiwillige Leistungen der Gemeinde kritisch gewürdigt. Insbesondere der MTW für die Feuerwehr und die Leistungen für einen Spielplatz (15 T€) werden diskutiert. Da in 2020 auch in Zusammenhang mit dem Kita-Gesetz ein Nachtragshaushalt erforderlich werden wird, wird folgender Zwischenbeschluss gefasst:
Die Anschaffung eines MTW für die Feuerwehr soll nicht in den Haushalt 2020 aufgenommen werden. Die Anschaffung soll in dem für 2020 vorgesehen Nachtragshaushalt eingebracht werden.
 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

1

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 331 v.H. auf 339 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden mit folgenden Änderungen beschlossen:

- auf den Erwerb des MTW wird im Haushaltsplan 2020 verzichtet (s. oben)
- die beschlossenen Einmalkosten für die Pflege des Ehrenfriedhofes sind im Haushalt
  2020 zu berücksichtigen (s. oben)
- der beschlossene Grunderwerb für die Kita Sterntaler ist im Haushalt zu berücksichtigen
(s. oben)
- für den Spielplatz in Ratzbek soll ein Zuschuss von 15 T€ eingeplant werden.

 

- der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Wesenberg für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2020 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Wesenberg, hier durch die FF Groß Wesenberg, verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

11

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

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