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Auszug - Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1 hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge   

Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Hamberge Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: SCHULSPORTHALLE Hamberge
Ort: Schulstraße 8a, 23619 Hamberge
2020/14-126 Planfeststellung für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamberge
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2020/14-126 sowie ergänzte Stellungnahme vom 01.09.2020

 

Herr Bürgermeister Beeck verweist auf die Informationen, die in der dieser Sitzung vorangegangene Einwohnerversammlung gegeben wurden. Es ist zusammen mit Frau Dr. John von der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg eine Stellungnahme erarbeitet worden, die den Gremienmitgliedern nachgereicht wurde. Die Stellungnahme wird besprochen.

 

Herr Bürgermeister Beeck regt eine Ergänzung an. Mit der Verschiebung der Lärmschutzanlagen im Bereich der neuen Auffahrt am Regenrückhaltebecken ist die hier befindliche landwirtschaftliche Fläche nicht mehr erreichbar. Herr M. Beeck schlägt vor, dass auf den Neuansiedlungsflächen für die Haselmaus ältere Sträucher und Bäume angepflanzt werden, damit die Umsiedlung bereits nach 3 Jahren erfolgen kann.

Herr Wulf führt aus, dass eine Gesamtlärmbetrachtung fehlt. Seiner Ansicht nach sollte eine Vorbehaltsregelung, die bei einer zusätzlichen Lärmbelastung sowie bei einer neuen Berechnungsgrundlage Anwendung findet, gefordert werden.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Die Gemeinde Hamberge gibt zu dem Planfeststellungsverfahren für den Bau von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn BAB A 1 im Bereich der Gemeinde Hamberge, Richtungsfahrbahn Hamburg-Lübeck, östlich der BAB A 1 und nördlich der B 75 zwischen der höhenfreien Querung der B 75 (Hamburger Straße) über die A 1 die als Anlage beigefügte Stellungnahme mit folgenden Ergänzungen ab:

 

-          Zufahrt zum Flurstück 13/5 (Feldzufahrt am Regenrückhaltebecken),

-          Anpflanzung älterer Pflanzen als Nahrungsquelle und Wohnquartier für Haselmäuse,

Vorbehaltsregelung für zukünftige nicht vorhersehbare Lärmbelastungen und Änderung technischer Rahmenbedingungen.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

10

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

Hinweis:

Die übersandte Stellungnahme ist als Anlage dem Protokoll beigefügt.

 

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