Auszug - Überprüfung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
- Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Badendorf wird gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG fortgeschrieben.
- Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Badendorf wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Im Falle einer Sanierung/anstehender Baumaßnahmen an der Autobahn 20 sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen und lärmminderndes Material zu verwenden.
- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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