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Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2018  

Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 22.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Mönkhagen
Ort: Dorfstraße 56, 23619 Mönkhagen
2017/18-004 Haushaltssatzung- mit Plan 2018
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 13.11.2017

 

Die Freiwillige Feuerwehr Langniendorf- Mönkhagen stellt den Antrag auf Erwerb von 15 neuen Helmen a` 300 € je Stück. Ein Mitglied der Feuerwehr führt hierzu in der Sitzung aus. Nach kurzer Aussprache befürworten die Anwesenden die Einstellung eines entsprechenden Ansatzes in den Haushalt 2018.

 

Der Vorsitzende berichtet über den Antrag der Spielegemeinschaft Mönkhagen für ca. 1.000 € im Jahr 2018 verschiedene Ausrüstungsgegenstände, wie:

-          eine neue Gefriertruhe

-          ca. 5 neue Barhocker

-          und eine Schaukastenmagnettafel.

Die Anwesenden sprechen sich für die Einstellung eines entsprechenden Ansatzes im Haushalt 2018 aus.

 

Der Vorsitzende stellt den Vorschlag die Grundsteuerhebesätze auf 311 v.H. anzuheben zur Diskussion.

 

Herr Ohrt informiert, dass die AWG- Fraktion den vorliegenden Haushaltsentwurf insbesondere mit Blick auf die Anhebung der Benutzungsgebühren und der empfohlenen Wegesanierung ablehnen werde.

 

Der Vorsitzende stellt sodann folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 


Beschluss:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:305 v.H. auf 311 v.H. festgesetzt

 

2.Nach öffentlicher Beratung werden unter Berücksichtigung zu Ziffer 1 des Beschlusses und mit folgenden Änderungen:

-       Ansatz von 4.500 € für Helme der Freiwilligen Feuerwehr

-       Ansatz von 1.000 € für Geräte- und Ausrüstungsgegenstände des Gemeinschaftshauses Mönkhagen

der Haushaltsplan für das Jahr 2018 und die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 


 

Abstimmungsergebnis: 

3

Stimmen dafür

 

 

2

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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