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Vorlage - 2017/18-004  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau-, Umwelt- und Sozialausschuss der Gemeinde Mönkhagen
22.11.2017 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Mönkhagen (offen)   
Gemeindevertretung Mönkhagen

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-11-22 Anlagen Vorlage Haushalt 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:305 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:305 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt

 

2.Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Mönkhagen für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2017

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2017 sind nur gingfügige Mehrauszahlungen und Mehreinzahlungen zu verzeichnen, welche sich im Weiteren gegenseitig decken. Als Anlage ist eine Übersicht über die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen beigefügt. Der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bedarf es deshalb nicht.

 

II. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2018, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2016 und den Werten aus dem Verlauf des Jahres 2017. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2018 vom 14.09.2017 maßgebend. Dabei ist in diesem Jahr zu beachten, dass die maßgebenden Einwohnerzahlen zum 31.03.2017 vom statistischen Landesamt noch nicht vorliegen. Dies hat zur Folge, dass die Berechnung der im Jahr 2018 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen nur vorläufig ist. Die Berechnung fußt unter anderem auf den genannten Einwohnerdaten. Weitergehend hat dies gleichermaßen Auswirlung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ist unter anderem Bestandteil der Finanzkraft der Gemeinde, auf Basis dessen Höhe sich die Umlagen berechnen.

 

a) Änderungen im Finanzausgleich

Ab dem 01.01.2018 tritt die neue Landesverordnung Verordnung über die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Kraft. Danach verliert die Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden an Anteilen an Einkommenssteuern und Umsatzsteueranteilen. Monetär wirkt sich dies allerdings nur geringfügig aus.

 

b) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn beabsichtigt die Kreisumlage von derzeit 34,5 v.H. auf 33,5 v.H. für das Jahr 2018 zu senken. Auch wenn das Anhörungsverfahren zurzeit noch läuft, ist davon auszugehen, dass die Absenkung umgesetzt wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs steht die Höhe der Amtsumlage als auch die Höhe des Trägerausgleichs für den Kindergarten in Zarpen nicht fest, da sie von den entsprechenden Gremien noch nicht beschlossen sind. Ebenso hat auch der Schulverband Zarpen noch nicht über die Höhe der Schulverbandsumlage beraten. Die Gremien des Amtes werden sich in ihren Sitzungen am 13.11.2017 und 23.11.2017 mit dem Nachtrag zum Amtshaushalt 2017 als auch mit dem Entwurf des Amtshaushaltes 2018 befassen. Beim Trägerausgleich für den Kindergarten als auch bei der Schulverbandsumlage wurden die Planansätze aus dem Jahr 2017 übernommen. Die Ansätze sind insoweit vorläufig. Ebenso mit einer Unsicherheit behaftet sind die Planwerte für die Schulkostenbeiträge. Aktuelle Abrechnungen des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. Insoweit basieren die Planwerte auf den Abrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

 

c) Mischwasserkanalisation der Gemeinde Mönkhagen

Die Gemeinde Mönkhagen betreibt die Mischwasserkanalisation in ihren beiden Ortsteilen als eine kostenrechnende Einrichtung. Mit Blick auf den aktuellen Kostendeckungsgrad und insbesondere im Hinblick auf die zu erwartenden wesentlich höheren Kosten bei der Klärschlammabfuhr erscheint eine Überprüfung der Benutzungsgebühren geboten Der Gemeindevertretung liegt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor. Gemäß § 76 Gemeindeordnung sind notwendige Gebühren und Entgelte vorrangig anzupassen. Die mögliche Anpassung der Benutzungsgebühren für die Schmutzwasserkanalisation ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

d) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2018 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der

Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 331 v.H..

 

Gemäß § 26 GemHVO- Doppik soll die Gemeinde ihren Haushalt in der Höhe der jährlichen Erträge und Aufwendungen ausgleichen. Der Ausgleich kann in einzelnen Jahren über die bilanzielle Ergebnisrücklage vorgenommen werden. Jedoch darf die Ergebnisrücklage nach 25 Absatz 3 GemHVO- Doppik 10% der Allgemeinen Rücklage nicht unterschreiten. Gemäß dem vorliegenden Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 beträgt die Ergebnisrücklage zum Bilanzstichtag 3,2 %. Auch wenn das Jahr 2016 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen hat, weisen doch die Haushaltsplanung 2017 und 2018 wieder negative Ergebnisse aus. Die Gemeinde ist daher gemäß § 6 GemHVO- Doppik gehalten Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen und diese im Grunde im Haushaltsplan darzustellen.

 

Die Anpassung der Hebesätze der Realsteuern ist eine der Maßnahmen, die zu einer Konsolidierung beitragen können. Über die weitere Wirkung von niedrigeren Hebesätzen als die der Nivellierungssätze auf das System des Finanzausgleichs wurde in den letzten Jahren ausführlich berichtet. Die mögliche Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A+ B ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

III. Ergebnisplan

Der Vorlage beigefügt sind neben dem Ergebnisplan die Teilergebnispläne und eine nach Produkten gegliederte Übersicht dieser. Der vorliegende Ergebnisplan 2018 die regulären Erträge und Aufwendungen zur Erledigung der gemeindlichen Aufgaben. Er beinhaltet darüber hinaus die Erträge und Aufwendungen aus der außerordentlichen Abschreibung der investiv zu buchenden Deckensanierung der Gemeindestraße nach Heilshoop. Entgegen der im 1. Schritt geltenden gesetzlichen Fiktion führt die Deckensanierung nicht zu einer bilanziellen Wertsteigerung der Straße. Dessen gesetzlich fiktiv anzunehmenden Wertsteigerung wird daher im Ergebnis wieder wertzuberichtigen sein. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Fehlbetrag von 31.300 €. Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

IV. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt sind neben dem Finanzplan und dessen Teilfinanzpläne eine für den investiven Teil des Finanzplans nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2018 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen Einzahlungsüberschuss von lediglich 113.800 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

In der Spalte „Erläuterung“ der nach Teilfinanzplänen gegliederten Übersicht sind die Gründe der Veranschlagungen kurz bezeichnet. Es insoweit darauf Bezug genommen.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Auf der Basis des Entwurfes des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, der Haushaltsentwicklung im Jahr 2017 und des beigefügten Haushaltsplanes 2018 kann von folgender voraussichtlicher Liquiditätsentwicklung ausgegangen werden:

 

Liquide Mittel zum 31.12.2016:960.817, 94 €

zzgl. kurzfristige Forderungen 16.204,03 €

abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten57.665,47 €

= bereinigter Stand liquide Mittel zum 31.12.2016  919.356,50 €

geplantes Finanzergebnis zum 31.12.20177.000,00 €

geplantes Finanzergebnis 2018                 68.100,00 €

voraussichtliche liquide Mittel 31.12.2018994.456,50 €

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-22 Anlagen Vorlage Haushalt 2018 (786 KB)      
Stammbaum:
2017/18-004   Haushaltssatzung- mit Plan 2018   Kämmerei   Beschlussvorlage
2017/18-004-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2018   Kämmerei   Beschlussvorlage
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