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Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022  

Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge
TOP: Ö 8
Gremien: Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge, Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule Hamberge
Ort: Schulstraße 10, 23619 Hamberge
2021/14-200 Haushaltssatzung - mit Plan 2022
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2021/14-200 vom 19.11.2021

Herr Dr. Merkel erläutert den Haushalt 2022. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird der von der Freiwilligen Feuerwehr eingereichten Planung vom 01.11.2021 zugestimmt. Die dieser Planung zu entnehmenden Ansätze sind in dem vorliegenden Haushalt für 2022 enthalten.

 

Herr Beeck ergänzt, die Fraktion habe den Wunsch geäert, neues Mobiliar für die Mehrzweckräume in der Schulsporthalle zu beschaffen. Es besteht Einvernehmen, dafür 15.000,00 € im Haushalt 2022 bereitzustellen.

 

Außerdem sei die Beschlussempfehlung aus der Schulausschusssitzung vom 23.11.21 hinsichtlich der Malerarbeiten in vier Klassenräumen zu berücksichtigen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

  1. Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 6 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:

 

a)      15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm

b)      10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum

c)      15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle

d)      6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen

 

    - der Haushaltsplan für das Jahr 2022.

    - die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.

 

2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne r das Jahr 2022 r das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.


 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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