Auszug - Haushaltssatzung - mit Plan 2022
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2021/14-200 vom 19.11.2021
Herr Dr. Merkel erläutert den Haushalt 2022. Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion wird der von der Freiwilligen Feuerwehr eingereichten Planung vom 01.11.2021 zugestimmt. Die dieser Planung zu entnehmenden Ansätze sind in dem vorliegenden Haushalt für 2022 enthalten.
Herr Beeck ergänzt, die Fraktion habe den Wunsch geäußert, neues Mobiliar für die Mehrzweckräume in der Schulsporthalle zu beschaffen. Es besteht Einvernehmen, dafür 15.000,00 € im Haushalt 2022 bereitzustellen.
Außerdem sei die Beschlussempfehlung aus der Schulausschusssitzung vom 23.11.21 hinsichtlich der Malerarbeiten in vier Klassenräumen zu berücksichtigen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
- Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen unter Berücksichtigung der Beschlüsse zu TOP 6 sowie mit sonstigen folgenden Änderungen:
a) 15.000,00 € für Planungsauftrag Schulbau- und Sanierungsprogramm
b) 10.000,00 € für Umbau alte Mensa in OGS-Betreuungsraum
c) 15.000,00 € für Mobiliar Mehrzweckräume in Schulsporthalle
d) 6.000,00 € für Malerarbeiten in vier Klassenräumen
- der Haushaltsplan für das Jahr 2022.
- die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2022.
2. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 5.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
3. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2022 für das durch die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 1.000,00 im Einzelfall nicht überschritten wird.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
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