Auszug - Haushaltssatzung- mit Plan 2018 Gemeinde Klein Wesenberg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage vom 11.11.2017
Herr Weise- Pnischak führt zu den Grundlagen des vorliegenden Haushaltsentwurfes aus.
Frau Möller berichtet über die aktuellen Entwicklungen im Kindergarten in Klein Wesenberg. Aktuell stehe die Problematik an, dass die Betriebserlaubnis des Conatiners Mitte des Jahres 2019 auslaufe. Im Kindergartenbeirat sei aus diesem Grunde intensiv über einen möglichen weiteren Anbau diskutiert worden.
Es schließt sich eine Aussprache über die Frage an, ob und inwieweit die Containerlösung verlängert werden könne. Aus Sicht der Gemeindevertreter/-in sei dies die zunächst zu favorisierende Lösung. Die Verlängerung der Betriebserlaubnis sei daher als erstes zu prüfen. BM David weist in diesem Zuge darauf hin, dass die Gemeinde Klein Wesenberg im Kindergarten „Sternschnuppe“ in Reinfeld noch vertraglich gesicherte Belegungsrechte habe. Diese seien sodann vorrangig zu einem weiteren Anbau in Anspruch zu nehmen.
Herr Andreas Möller fragt nach warum im Produkt 421010 erstmalig Abschreibungen von 8.000 € angesetzt seien. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Erläuterung des Protokollführers:
Mit den genannten Abschreibungen werden die geleisteten Zuweisungen der Gemeinde zum Bau des Schützen-
und Gemeinschaftshauses und die Zuweisungen der Gemeinde an den Schützenverein in den Jahren 2008 und 2009 abgeschrieben. Der Planungsansatz fehlte in den Vorjahren, da zu diesen Zeitpunkten die Jahresabschlüsse noch ausstanden.
BM David und Herr Weise- Pnischak regen mit Blick auf die gewaltigen Aufwendungen der zukünftigen Jahre, insbesondere im Bereich der Kanalsanierung, an, die Hebesätze anzupassen. Nach Aussprache hierüber lässt BM David über folgenden Beschluss abstimmen:
Beschluss:
1.Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird von:280 v.H. auf 300 v.H. festgesetzt.
für die Grundsteuer B wird von:280 v.H. auf 300 v.H. festgesetzt
Abstimmungsergebnis:10 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Stimmenthaltungen
Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht. BM David stellt damit den Haushaltsentwurf 2018 zur Abstimmung.
Beschluss:
Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:
-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.
-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg für das Haushaltsjahr 2018.
Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO der Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.