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Auszug - 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1 hier: Änderung des Entwurfs sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung Klein Wesenberg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 08.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Schützen- und Gemeinschaftshaus Klein Wesenberg
Ort: Am Kirchberg 1, 23860 Klein Wesenberg
2022/17-126 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klein Wesenberg für die Teilgebiete A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 4 C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1
hier: Änderung des Entwurfs sowie neuer Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/17-126

 

Herr Henning Hochstein, Herr Detlef Möller und Herr Hans-Joachim Dehn verlassen den Sitzungsraum.

 

Der Vorsitzende begrüßt Herrn Stolzenberg und erteilt Herrn Weise-Pnischak das Wort. Herr Weise-Pnischak fasst die Planungshintergründe und das verfahren für die Flächennutzungsplanänderung und den dazugehörigen Bebauungsplan Nr. 11 kurz zusammen. Es sind in der Arbeitsgruppe verschiedene Planvorschläge besprochen worden. Im Laufe des Planverfahrens ist über die Verlegung des Feuerwehrstandortes nachgedacht worden. Die Verlegung hat große Auswirkungen auf die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 11. Das Ergebnis der Bauvoranfrage sollte vor einer weiteren Entscheidung abgewartet werden. Dieser ist daher nicht auslegungswürdig. Der folgende Tagesordnungspunkt 7 sollte daher vertagt werden.

 

Im Anschluss erhält Herr Stolzenberg das Wort. Er erläutert die Änderungen in den Entwürfen der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes. Die Lärmimmissionen des landwirtschaftlichen Betriebes in der Hauptstraße verhindern eine Wohnbebauung im Südwesten des Geltungsbereiches. Es sind dem Eigentümer verschiedene passive und aktive Lösungen vorgestellt und mit ihm diskutiert worden. Im Ergebnis konnte keine Einigung erzielt werden. Deshalb muss die Gebietsausweisung geändert werden. Aus dem Wohnbaufläche soll jetzt ein eingeschränktes Gewerbegebiet werden. Der übrige Bereich wird als Dörfliches Wohngebiet ausgewiesen. Diese Änderung hat eine Aktualisierung der Gutachten zur Folge. Diese sind für den Entwurfsbeschluss des Bebauungsplanes erforderlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann daher heute nicht beschlossen werden. Ob die Änderung des Gebietscharakters bei den zukünftigen Eigentümern akzeptiert wird, wird sich aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergeben.

 

Herr Stolzenberg erläutert kurz die Abwägungsempfehlung der Stellungnahmen für die Flächennutzungsplanänderung und beantwortet Fragen zu den Planänderungen, insbesondere zu den möglichen Nutzungen und die erforderliche Durchmischung.

Abschließend weist er daraufhin, dass in der Begründung zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes einige redaktionelle Anpassungen notwendig sind, die aber keine Auswirkungen auf den Entwurf haben.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.12.2020 wird in Ziffer 2 neu gefasst

 

2.1    Der Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Teilgebiete

 

A) südlich Alte Dorfstraße (Kreisstraße K 7) und östlich der Teichanlage

B) südlich der Straße Am Kirchberg, östlich Am Kirchberg 2 und westlich Am Kirchberg 6

C) Flächen nördlich der Straße Am Kirchberg, gelegen östlich des bestehenden Friedhofes sowie auf dem Grundstück Am Kirchberg 1

 

und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen mit redaktionellen Änderungen gebilligt:

 

2.2    Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzverbände sowie die Nachbargemeinden über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Herr Henning Hochstein, Herr Detlefller und Herr Hans-Joachim Dehn.

 


 

Abstimmungsergebnis: 

5

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

1

Stimmenthaltungen

 

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