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Auszug - Bebauungsplan Nr. 7 "Herrenbrandener Weg" der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Pöhls, südwestlich Herrenbrandener Weg, zwischen Herrenbrandener Weg 1 und dem Gemeindeweg zur K 75 nach Willendorf hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.04.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst
2022/19-162 Bebauungsplan Nr. 7 "Herrenbrandener Weg" der Gemeinde Rehhorst für das Gebiet Ortsteil Pöhls, südwestlich Herrenbrandener Weg, zwischen Herrenbrandener Weg 1 und dem Gemeindeweg zur K 75 nach Willendorf
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/19-162

 

Frau Jonas erläutert kurz den Sachverhalt und teilt mit, dass die Verträge zur Kostenübernahme unterzeichnet sind.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. r das Gebiet Ortsteil Pöhls, südwestlich Herrenbrandener Weg, zwischen Herrenbrandener Weg 1 und dem Gemeindeweg zur K 75 wird der Bebauungsplan Nr. 7 nach § 13b BauGB als Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen aufgestellt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: 

        Schaffung neuer Wohnbauflächen,

        Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse,

        Sicherstellung einer ordnungsgemäßen und leistungsfähigen Erschließung,

        Sicherung und Ergänzung der Grünstrukturen zur Begrenzung des Gebietes.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13b BauGB abgesehen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter/-innen bzw. rgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen

 


 

Abstimmungsergebnis: 

7

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

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