Auszug - 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beratungsgrundlage: Beschlussvorlage 2022/19-155
Frau Gerritzen und Herr Witting verlassen den Sitzungsraum. Herr Rohwer übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Rohwer und Frau Jonas erläutern die Hintergründe und die Möglichkeiten. Es schließt sich eine kurze Aussprache an. Im Ergebnis besteht Einigkeit, dass die Aufwandentschädigung für die Bürgermeisterin 60% des Höchstsatzes betragen soll. Der erste stellvertretende Bürgermeister soll eine Aufwandsentschädigung von 300 € monatlich erhalten. Die Änderungen sollen ab dem 01.06.2022 gelten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst (Anlage 1) wird mit folgenden Änderungen beschlossen
- In § 1 Absatz 2 wird der Betrag auf 300 € festgesetzt.
- § 2 erhält folgende Fassung „Die 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung tritt am 01.06.2022 in Kraft.“.
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Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Birgit Gerritzen und Lutz Witting
Abstimmungsergebnis: | 5 | Stimmen dafür | |
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| 0 | Stimmen dagegen |
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| 0 | Stimmenthaltungen |
Frau Gerritzen und Herr Witting nehmen wieder an der Sitzung teil. Ihnen wird das Ergebnis mitgeteilt. Frau Gerritzen übernimmt die Sitzungsleitung.