Auszug - KiTa "Stubbendorfer Mäuseburg" - Jahresabrechnung 2021
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Vorlage wird erläutert.
Der Defizitbetrag wurde zur bei der Haushaltsplanung bereits berücksichtigt. Die Wohngemeindebeiträge sind ergänzend zu berücksichtigen. Zu prüfen ist die anteilige Kostenbeteiligung der Eltern an den Aufwendungen für das Verpflegungspersonal. Herr Daiß erhält das Wort. Er teilt mit, dass das aktuelle Kita-Gesetz die Hauswirtschaftskräfte nicht berücksichtigt. Die Gemeinde beteiligt sich gemäß Beschluss vom 11.05.2021 mit 50% an den Personalkosten für die Verpflegung. Die Thematik wird erörtert. Es wird folgender Antrag gestellt, über den der Vorsitzende abstimmen lässt:
- Die Gemeinde hält grundsätzlich an der hälftigen Kostenteilung fest. Übersteigt das zu versteuernde Haushaltseinkommen der Eltern 50.000 Euro im Jahr nicht, übernimmt die Gemeinde auf Antrag die restlichen 50 % des jeweiligen Elternanteils an den Personalkosten für die Küchenhilfe.
- Der Einrichtungsträger wird mit der Prüfung, Antragsabwicklung und Abrechnung für die Gemeinde beauftragt.
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|
Damit ist der Antrag angenommen. Im Anschluss wird über die Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Wesenberg stimmt der durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Stubbendorfer Mäuseburg“ erstellten Jahresabrechnung für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen mit einem Gesamtzuschuss in Höhe von 639.449,25 € zu.
Die Verwaltung wird gebeten, die von der Gemeinde Wesenberg geleistete Überzahlung in Höhe von 36.798,87 € zu vereinnahmen.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Stefan Daiß
Abstimmungsergebnis: | 7 | Stimmen dafür | |
|
| 0 | Stimmen dagegen |
|
| 0 | Stimmenthaltungen |
|
|
|
|