Vorlage - 2021/19-136-01
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Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2021 wird aufgehoben.
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
Teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- Kreis Stormarn vom 01.04.2021
- Amt Trave-Land für Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I vom 16.03.2021 und 17.05.2021.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 18.05.2021 (Anlage 1) und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen. Diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, sind von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls für das Gebiet südlich Dorfstraße 30, östlich Zarpener Weg und westlich Dorfstraße 24 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss der Satzung durch die Gemeindevertretung ist nach des § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Satzung ins Internet unter der Adresse „www.amtnordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat sich in der Sitzung am 24.03.2021 mit den zum Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen befasst. Die Träger öffentlicher Belange haben noch bis zum 01.04.2021 Zeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Die Stellungnahme des Kreises Stormarn ist am 01.04.2021 eingegangen. Außerdem hat auf Nachfrage der Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I seine Stellungnahme ergänzt.
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom
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Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH, Landesplanungsbehörde | ohne |
Ministerium für Inneres, Ländliche Räume, Integration und Gleichstellung SH, Referat Städtebau und Ortsplanung | ohne |
Kreis Stormarn | |
Amt Trave-Land für Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I |
Ein erneuter Beschluss über die vorliegenden Stellungnahmen ist notwendig. Dieses hat aber keinen Einfluss auf die Inhalte der Satzungsänderung. Die Begründung wird geringfügig ergänzt.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 18.05.2021)
2) 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten
Ortsteil Pöhls – Satzung (Stand: 08.02.2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1) Beschlussempfehlung (Stand: 18.05.2021) (138 KB) | ||||
2 | 2) 2. Änderung der Innerortssatzung Rehhorst OT Pöhls-Satzung (Stand: 08.02.2021) (1170 KB) |
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