Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2023/12-139-01  

Betreff: Siedlungsentwicklungskonzept der Gemeinde Barnitz
hier: Bestätigung des Entwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Erläuterungen SEK (Stand: GV 28.02.2023)  
Zeichnerische Darstellung SEK OT Benstaben (nicht maßstabsgerecht)  
Zeichnerische Darstellung SEK OT Klein Barnitz (nicht maßstabsgerecht)  
Zeichenrische Darstellung SEK OT Groß Barnitz (nicht maßstabsgerecht)  
Zeichnerische Darstellung SEK OT Lokfeld (nicht maßstabsgerecht)  
Zeichenerklärung  

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Siedlungsentwicklungskonzeptes der Gemeinde Barnitz (Stand: GV 28.02.2023) wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

Der Entwurf ist dem Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde und dem Kreis Stormarn zur Stellungnahme vorzulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände sind zu unterrichten und die Öffentlichkeit zu beteiligen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Barnitz befasst sich seit längerer Zeit mit ihrer Siedlungsentwicklung und der Ausweisung neuer Bauflächen. Die Gemeindevertretung hat 2019 beschlossen, dass vor der Aktualisierung des Flächennutzungsplanes ein Siedlungsentwicklungskonzept aufgestellt wird.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Beschränkungen waren Vor- und Abstimmungsgespräche, z.B. mit dem Kreis Stormarn, nur stark eingeschränkt möglich.

Zwischenzeitlich ist ein Entwurf erarbeitet worden, der verschieden Flächen in allen Ortsteilen aufzeigt und bewertet. Der Entwurf und die vorgeschlagenen Siedlungsentwicklungsflächen sind in der nichtöffentlichen Zusammenkunft des Bau- und Umweltausschusses am 24.01.2023 intensiv beraten und ergänzt worden. Die Ergänzungen sind in dem anliegenden Entwurf eingearbeitet worden.

 

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird der Entwurf – vergleichbar dem Bauleitplanverfahren – der Landesplanungsbehörde, dem Kreis Stormarn und anderen Beteiligten zur Stellungnahme vorgelegt. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise zu beteiligen. 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Siedlungsentwicklungskonzept Barnitz (Entwurf: GV 28.02.2023)

- Erläuterungen SEK

- Zeichnerische Darstellung SEK OT Benstaben (nicht maßstabsgerecht)

- Zeichnerische Darstellung SEK OT Klein Barnitz (nicht maßstabsgerecht)

- Zeichnerische Darstellung SEK OT Groß Barnitz (nicht maßstabsgerecht)

- Zeichnerische Darstellung SEK OT Lokfeld (nicht maßstabsgerecht)

- Zeichenerklärung 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Erläuterungen SEK (Stand: GV 28.02.2023) (2473 KB)      
Anlage 2 2 Zeichnerische Darstellung SEK OT Benstaben (nicht maßstabsgerecht) (588 KB)      
Anlage 3 3 Zeichnerische Darstellung SEK OT Klein Barnitz (nicht maßstabsgerecht) (206 KB)      
Anlage 4 4 Zeichenrische Darstellung SEK OT Groß Barnitz (nicht maßstabsgerecht) (379 KB)      
Anlage 5 5 Zeichnerische Darstellung SEK OT Lokfeld (nicht maßstabsgerecht) (188 KB)      
Anlage 6 6 Zeichenerklärung (54 KB)      
Seite zurück Nach oben