Vorlage - 2023/12-144
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Barnitz beschließt die Zahlung der Schulkostenbeiträge an die Stadt Reinfeld:
- für die Jahre 2018 - 2020 EUR 98.683,01
- für die Jahre 2021 - 2022 EUR 233.344,32
Sachverhalt:
Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt (ca. TEUR 883).
Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld. Insbesondere sind bisher auch für die Jahre 2021 und 2022 keine Zahlungen geleistet worden.
Für die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 – 2022 in den Produkten 211010 (MCS), 218210 (IKS) und 221010 (EKS) Rückstellungen, zu bilden.
Produkt | 2019 (2018) EUR | 2020 EUR | 2021 EUR | 2022 EUR | Summe EUR |
211010 | 53.859,90 | 16.679,72 | 47.378,88 | 52.470,60 | 173.389,10 |
218210 |
| 17.040,80 | 62.712,09 | 62.184,08 | 141.936,97 |
221010 |
| 8.102,59 | 4.843,53 | 3.755,14 | 16.701,26 |
Summe | 53.859,90 | 44.823,11 | 114.934,50 | 118.409,82 | 332.027,33 |
Diese belaufen sich für die Gemeinde Barnitz in Summe auf EUR 332.027,33.
Das jetzt vorliegende Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TreuKom GmbH bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen (s. Anhang).
Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die TreuKom.
Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.
Dies sollte im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert werden.
Die vorliegende Haushaltsplanung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2023 ist gegenüber der in der Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2022 beratene Version um diese Zahlungen erweitert worden: In den oben genannten Produkten sind die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen (Konto 4582601) und die „Zahlung“ (5452101) an Reinfeld berücksichtigt.
Anlage/n:
Anlage/n:
Gutachten der Treukom zu den Schulkostenbeiträgen der Stadt Reinfeld
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gutachten_Schulkostenbeiträge für den Besuch von Schulen der Sta (4574 KB) |