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Vorlage - 2023/12-147  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil b)
Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022 „Befristete Senkung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuern A und B auf das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 bis zum 31.12.2023.

Beginnend ab dem 1.1.2024 soll das Niveau des heutigen Abstandes zu den Nivellierungssätzen binnen drei Jahren wieder erreicht werden.“

wird zugestimmt;

die Hebesätze werden im Rahmen des Beschlusses zur Haushaltssatzung und –Planung 2023 angepasst.

 


Sachverhalt:

 

Begründung: Die zunächst durch verfehlte Zinspolitik der EZB vorbereitete und später durch Lieferkettenprobleme und aufgezogene Energiekrise in Deutschland begonnene Inflation hat sich verfestigt und dynamisiert. Das Preissteigerungsniveau liegt in Deutschland zwischenzeitlich bei 10,0 % p.a. Weitere Steigerungen werden von der Bundesbank erwartet. Die historischen Preissteigerungen bei den Vorprodukten von über 45 % stellen zu Teilen die Pipeline der Inflation dar und verheißen nichts Gutes.

Dieses vorausgeschickt will die CDU-Fraktion die Bürger der Gemeinde entlasten (Familien mit Kindern) und Grundeigentümern der Gemeinde nicht mehr Steuern in Rechnung stellen, als in der Krise unbedingt benötigt.

Es handelt sich um befristete Maßnahmen. Beide sind finanziell für die Gemeinde tragbar, ohne die bisher guten Handlungsspielräume signifikant zu beeinträchtigen.

 

Im Jahr 2019 waren die Hebesätze der Gemeinde Barnitz festgesetzt auf:

Grundsteuer A 281%

Grundsteuer B 281%

Eine wie durch die CDU-Fraktion vorgeschlagene Reduzierung der Hebesätze würde nach Kalkulation des Finanzausschussvorsitzenden den Haushalt 2023 der Gemeinde Barnitz durch Mindereinnahmen um ca. EUR 10.000,- belasten.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag der CDU-Fraktion s. Beschlussvorlage zu Teil a)

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