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Vorlage - 2023/12-148  

Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022: Finanzielles Entlastungspaket der Gemeinde Barnitz Teil a)
Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich 50 € je beitragspflichtiges Kind vom 1.1.2023 bis zum 31.03.2024.
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Fraktionsanträge Nov 2022  

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der CDU-Fraktion vom 10.11.2022Befristete Absenkung der Kindergartenbeiträge für Barnitzer Bürger um monatlich 50 € je beitragspflichtiges Kind vom 1.1.2023 bis zum 31.03.2024.“ wird in der im Finanzausschuss am 24.11.2022 beratenen Variante zugestimmt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Alle in der Gemeinde Barnitz lebenden Kinder,

welche in Kindertagesstätten eine Essensversorgung in Anspruch nehmen

und hierfür Essensbeiträge an den jeweiligen Träger entrichten,

erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% (Basis sind die gezahlten Essenbeiträge).

 

 


Sachverhalt:

 

Begründung:

Die zunächst durch verfehlte Zinspolitik der EZB vorbereitete und später durch Lieferkettenprobleme und aufgezogene Energiekrise in Deutschland begonnene Inflation hat sich verfestigt und dynamisiert. Das Preissteigerungsniveau liegt in Deutschland zwischenzeitlich bei 10,0 % p.a. Weitere Steigerungen werden von der Bundesbank erwartet. Die historischen Preissteigerungen bei den Vorprodukten von über 45 % stellen zu Teilen die Pipeline der Inflation dar und verheißen nichts Gutes.

Dieses vorausgeschickt will die CDU-Fraktion die Bürger der Gemeinde entlasten (Familien mit Kindern) und Grundeigentümern der Gemeinde nicht mehr Steuern in Rechnung stellen, als in der Krise unbedingt benötigt.

Es handelt sich um befristete Maßnahmen. Beide sind finanziell für die Gemeinde tragbar, ohne die bisher guten Handlungsspielräume signifikant zu beeinträchtigen.

 

 

Im Finanzausschuss beraten:

 

Die Förderung/ Beiträge für die KiTas sind durch das Land Schleswig-Holstein geregelt.

Die Gemeinde darf daher hier nicht wie vorgeschlagen in diese Regelungen eingreifen.

 

Als alternative Möglichkeit wurde im Finanzausschuss diskutiert, die Essenbeiträge (mtl. EUR 80,- / Kind) zu 50% zu fördern, somit mit mtl. EUR 40,-/ Kind.

Hieraus würde bei ca. 40 anspruchsberechtigten Kindern eine jährliche Belastung der Gemeinde in Höhe von ca. EUR 25.000,- entstehen.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Antrag der CDU-Fraktion s. Beschlussvorlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fraktionsanträge Nov 2022 (148 KB)      
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