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Vorlage - 2023/12-150  

Betreff: Barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Benstaben Mitte und Süd, K 69/beide Fahrtrichtungen
Durchführung und Beantragung Zuschüsse
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
28.02.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) 001_OT Benstaben Lageplan 14.10.2022  
2) 001_OT Benstaben Mitte FR B 75 Bestand 11.10.2022  
3) 002_OT Benstaben Mitte FR Barnitz Bestand 11.10.2022  
4) 003_OT Benstaben Süd FR B 75 Bestand 11.10.2022  
5) 004_OT Benstaben Süd FR Barnitz Bestand 11.10.2022  
6) 001_Kosten_OT Benstaben Mitte FR B 75_14.10.2022  
7) 002_Kosten_OT Benstaben Mitte FR Barnitz_14.10.2022  
8) 003_Kosten_OT Benstaben Süd FR B 75_14.10.2022  
9) 004_Kosten_OT Benstaben Süd FR Barnitz_14.10.2022  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt, im Zusammenhang mit der Sanierung der K 69 die Bushaltestellen

 

-          Benstaben (Mitte) Fahrtrichtung B 75,

-          Benstaben (Mitte) Fahrtrichtung Barnitz,

-          Benstaben (Süd) Fahrtrichtung B 75 und

-          Benstaben (Süd) Fahrtrichtung Barnitz.

 

barrierefrei auszubauen. Die erforderlichen Finanzierungsmittel werden in den Haushaltsplan 2023 eingestellt.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den entsprechenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Kommunalisierungsmitteln für die Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen im Kreis Stormarn“ zu stellen.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Büro Hinrichs und Partner, Lübeck mit der Vorbereitung der Antragstellung den Planungsleistungen zu beauftragen. 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der K 69 in Benstaben denkt die Gemeinde über die barrierefreie Umgestaltung der vier Bushaltestellen nach.

 

Zur Barrierefreiheit des Personennahverkehrs heißt es in § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz:

 

Für die Sicherstellung einer ausreichenden den Grundsätzen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit entsprechenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr sind die von den Ländern benannten Behörden (Aufgabenträger) zuständig. Der Aufgabenträger definiert dazu die Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebotes, dessen Umweltqualität sowie die Vorgaben für die verkehrsmittelübergreifende Integration der Verkehrsleistungen in der Regel in einem Nahverkehrsplan. Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. Der Nahverkehrsplan bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Länder können weitere Einzelheiten über die Aufstellung und den Inhalt der Nahverkehrspläne regeln. (3a) Die Genehmigungsbehörde wirkt im Rahmen ihrer Befugnisse nach diesem Gesetz und unter Beachtung des Interesses an einer wirtschaftlichen, den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit sowie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse berücksichtigenden Verkehrsgestaltung an der Erfüllung der dem Aufgabenträger nach Absatz 3 Satz 1 obliegenden Aufgabe mit. Sie hat hierbei einen Nahverkehrsplan zu berücksichtigen, der unter den Voraussetzungen des Absatzes 3 Satz 6 zustande gekommen ist und vorhandene Verkehrsstrukturen beachtet.“.

 

Der aktuelle 5. Regionale Nahverkehrsplan der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg führt in Kapitel 8.5.1 zu den Bushaltestellen aus, dass

 

„die Kreise die bauliche Barrierefreiheit von Bushaltestellen nicht direkt beeinflussen (können), weil diese i.d.R. in der Zuständigkeit der kreisangehörenden Städte und Gemeinden als Straßenbaulastträger liegen. Dennoch verstärken die Kreise ihr Engagement in diesem Bereich dadurch, dass den Kommunen erhöhte Fördervolumina bereitgestellt werden (Kap. 6.4.2) und darum geworben wird, hiervon aktiv Gebrauch zu machen. Dabei soll im Sinne der Nachfragewirkung folgende Priorisierung berücksichtigt werden:

1. Haltestellen von Stadtverkehrs- und Grundnetzlinien der Kategorie A;

2. Haltestellen von Grundnetzlinien der Kategorie B;

3. Haltestellen von Grundnetzlinien der Kategorie C;

4. Haltestellen von Linien des Ergänzungsnetzes.

Weitergehende Konkretisierungen können bei Bedarf individuell in den entsprechenden Förderrichtlinien o.ä. je Kreis geregelt werden. Das Ziel vollständiger Barrierefreiheit bis 01.01.2022 ist mangels eigener Zuständigkeit und direkten Zugriffs hier nicht erreichbar, auch konkrete Zeitpläne und Ausnahmen können deshalb nicht verbindlich definiert werden. Aus diesem Grund wird der Bereich der Haltestellen allgemein von der Frist ausgenommen. Gleichwohl soll die vollständige Barrierefreiheit schnellstmöglich erreicht werden und es wird an die kreisangehörenden Kommunen appelliert, sich mit Unterstützung der Kreisförderung auf diesem Sektor noch stärker zu engagieren. Weitere Erhöhungen der Förderbudgets je Kreis sind daher sinnvoll und sollen erfolgen.“.

 

Der barrierefreie Umbau scheint daher rechtlich nicht zwingend erforderlich zu sein, bietet sich aber im Zusammenhang mit der Sanierung der Kreisstraße an.

 

Es ist zu entscheiden, ob und welche Bushaltestellen barrierefrei umgebaut werden sollen.

 

Die notwendigen Arbeiten und die überschlägig geschätzten Kosten können den anliegenden Unterlagen

 

Lageplan

1)      001_OT Benstaben Lageplan 14.10.2022

 

Dokumentation Bestand im Zuge der Begehung am 11.10.2022

2)      001_OT Benstaben Mitte FR B 75 Bestand 11.10.2022

3)      002_OT Benstaben Mitte FR Barnitz Bestand 11.10.2022

4)      003_OT Benstaben Süd FR B 75 Bestand 11.10.2022

5)      004_OT Benstaben Süd FR Barnitz Bestand 11.10.2022

 

überschlägige Kostenschätzungen

6)      001_Kosten_OT Benstaben Mitte FR B 75_14.10.2022

7)      002_Kosten_OT Benstaben Mitte FR Barnitz_14.10.2022

8)      003_Kosten_OT Benstaben Süd FR B 75_14.10.2022

9)      004_Kosten_OT Benstaben Süd FR Barnitz_14.10.2022

 

entnommen werden.

 


Anlage/n:

Anlage/n:

siehe Sachverhalt 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) 001_OT Benstaben Lageplan 14.10.2022 (359 KB)      
Anlage 2 2 2) 001_OT Benstaben Mitte FR B 75 Bestand 11.10.2022 (460 KB)      
Anlage 3 3 3) 002_OT Benstaben Mitte FR Barnitz Bestand 11.10.2022 (569 KB)      
Anlage 4 4 4) 003_OT Benstaben Süd FR B 75 Bestand 11.10.2022 (500 KB)      
Anlage 5 5 5) 004_OT Benstaben Süd FR Barnitz Bestand 11.10.2022 (531 KB)      
Anlage 6 6 6) 001_Kosten_OT Benstaben Mitte FR B 75_14.10.2022 (260 KB)      
Anlage 7 7 7) 002_Kosten_OT Benstaben Mitte FR Barnitz_14.10.2022 (260 KB)      
Anlage 8 8 8) 003_Kosten_OT Benstaben Süd FR B 75_14.10.2022 (259 KB)      
Anlage 9 9 9) 004_Kosten_OT Benstaben Süd FR Barnitz_14.10.2022 (260 KB)      
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