Vorlage - 2023/12-153
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde beschließt die Kostenübernahme für die im Zuge der Sanierungsmaßnahmen der K 69 OD Benstaben erforderlichen Anpassungsarbeiten an den Entwässerungseinrichtungen.
Sachverhalt:
Die K 69 wir im laufenden Jahr saniert. Da die Entwässerungseinrichtungen (Regenwasserleitung etc.) der Gemeinde gehören, ist sie verpflichtet, die Kosten für die Anpassung der Schächte und Siele nach den Asphaltierungsarbeiten zu übernehmen.
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr veranlasst diese Arbeiten im Zuge der Ausschreibung für die Sanierungsarbeiten und fordert den Kostenanteil, von den betroffenen Gemeinden zurück.
In der Anlage sind die geschätzten Kosten mit netto EUR 8.200,- aufgeführt, inklusive Umsatzsteuer ergibt sich für die Gemeinde voraussichtlich ein Betrag in Höhe von EUR 9.758,-.
Im Haushaltsplan 2023 sind entsprechend der Mittelanmeldung durch den Bauausschuss hierfür EUR 10.000,- geplant auf dem Produktkonto 541010.5221000.
Anlage/n:
Anlage/n:
Schreiben LBV.SH – K 69 OD Benstaben: Kostenmitteilung Entwässerungseinrichtungen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-10-02 Kostenmitteilung Entwässerungseinrichtungen LBV.SH (472 KB) |