Vorlage - 2018/22-037-01
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Beschlussvorschlag:
Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen:
- der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018
- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Zarpen für das Haushaltsjahr 2018
Sachverhalt:
Der Finanzausschuss und der Bau-, Wege- und Umweltausschuss haben sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 14.11.2018 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 befasst und diesen mit folgenden Änderungen der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen:
a) Fortführung der Rückstellung Abwasserentgelt
b) Kosten für Herrichtung Parkplatz – neu eingestellt im Finanzplan, Konto 7852001
c) mit b) entfällt der dafür eingestellte Ansatz auf dem Ergebniskonto 5211000 in Höhe von
3.000 €, welcher dementsprechend reduziert wurde.
Entsprechend sind der Vorlage die so geänderte Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit ihrem Nachtragsergebnisplan und dem Nachtragsfinanzplan 2018 beigefügt.
Ferner sind die Ausschüsse mit folgenden Fragestellungen an die Verwaltung herangetreten, auf welche folgend kurz eingegangen wird:
1.) Worin liegt die Kostensteigerung beim BHKW Teichstraße 18 begründet?
Die Kostensteigerungen beim Produkt „573010 BHKW Teichstraße 18“ liegen ausschließlich in den Bewirtschaftungskosten (Konto: 5421000). Zum einem übernimmt das BHKW die Beheizung des Feuerwehrgerätehauses, wodurch in Teilen eine Verlagerung der Bewirtschaftungskosten vom Produkt 126010 „FF- Zarpen“ zum hier in Rede stehenden Produkt stattfindet. Desweiteren wird das BHKW als Auflage aus der Förderung der energetischen Sanierung des Feuerwehrgerätehauses mit Biogas betrieben. Die Kosten für die Lieferung von „normalem“ Gas und Biogas differieren erheblich. So beträgt der Arbeitspreis bei „normalem“ Gas 3,95 Ct/KWh. Der Arbeitspreis bei Biogas hingegen beträgt 9,029 Ct/KWh bei gleichem Grundpreis. Die Kostensteigerung tritt planerisch mit zeitlichem Verzug auf, da in den ersten Jahren das BHKW zeitweise außer Betrieb war und so für die Planung keine Erfahrungswerte vorlagen.
2. Warum wurde die Rückstellung für das laufende Verfahren „Abwasserentgelt“ nicht fortgeführt?
Es handelt sich hierbei um einen Eingabefehler, der mit beigefügter Korrektur behoben wurde. Auch wurde die Fortführung der Rückstellung im aktualisierten Entwurf des Haushaltsplanes 2019 eingearbeitet.
3. Worin liegen die Kostensteigerungen beim Produkt 126010 „FF- Zarpen“ begründet?
Im Zuge der Beratung wurden die Planwerte der Aufwendungen der Jahre 2017 und 2018 (ohne Nachtragsplan 2018) verglichen. Im Vergleich dieser Planwerte ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
a) um rund 8.000 € erhöhte Abschreibungswerte durch Anschaffung von Vermögensgegenständen (FF- Fahrzeug in den Jahren 2016/2017; Einbau Digitalfunk im Jahr 2017)
b) Übernahme der Kosten für die Kameradschaftshilfe ab dem Jahr 2018 in Höhe von 1.500 € p.a..
c) Zusätzlich eingeplante Aufwendungen im Bereich der Unterhaltung der bebauten Grundstücke und Gebäude von 3.000 € im Jahr 2018 für den Ausweis von Parkplatzflächen. Diese Mehraufwendungen entfallen insoweit, als dass im Verlauf des Jahres 2018 neue Parkplatzflächen hergestellt wurden (vgl. eingangs dargestellte Änderungen).
Anlage/n:
Anlagen:
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Nr. | Name | ||||
1 | 2018-22-037-01 Anlage Nachtrag 2018 neu (1370 KB) |
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