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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld
Ort: Steinfeld 71, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2017  
SI/2017/13-003  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenortswehrführer an den scheidenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst  
2018/13-015  
Ö 6  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld  
2018/13-020  
Ö 7  
Wegeunterhaltung Maßnahmen 2018 hier: Auftragsvergabe  
Enthält Anlagen
2018/13-019  
Ö 8  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, westlich der K 2 zwischen Steinfeld 116 und 134 hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse  
Enthält Anlagen
2018/13-016  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße K 2, östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/13-018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

  1. Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

 

   
    20.02.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 9 - (offen)
   

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

-          Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
2018/13-017  
Ö 11  
Verschiedenes      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
               

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