Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Bezeichnung: |
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst |
Gremium: |
Gemeindevertretung Feldhorst |
Datum: |
Di, 20.02.2018 |
Status: |
öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: |
20:00 - 21:20 |
Anlass: |
Sitzung |
Raum: |
Feuerwehrgerätehaus OT Steinfeld |
Ort: |
Steinfeld 71, 23858 Feldhorst |
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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 3 |
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Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.12.2017 |
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SI/2017/13-003 |
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Ö 4 |
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Bericht des Bürgermeisters |
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Ö 5 |
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Verleihung der Ehrenbezeichnung Ehrenortswehrführer an den scheidenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Havighorst |
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2018/13-015 |
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Ö 6 |
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Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Steinfeld |
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2018/13-020 |
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Ö 7 |
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Wegeunterhaltung Maßnahmen 2018
hier: Auftragsvergabe |
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2018/13-019 |
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Ö 8 |
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, westlich der K 2 zwischen Steinfeld 116 und 134
hier: Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse |
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2018/13-016 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße K 2, östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/13-018 |
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Ö 10 |
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2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Aufstellungsbeschluss |
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2018/13-017 |
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VORLAGE |
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ALLRIS® Office Integration 3.9.2Beschlussvorschlag: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 folgende Änderung der Planung vorsieht:
Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
- Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
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20.02.2018 - Gemeindevertretung Feldhorst |
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Ö 10 - (offen) |
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Beschluss: - Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 2. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2) östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 folgende Änderung der Planung vorsieht:
Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche - Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Auslegung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
Sämtliche Planungskosten sind vom Träger des Vorhabens / dem Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 BauGB abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: | 8 | Stimmen dafür | | | 0 | Stimmen dagegen | | | 0 | Stimmenthaltungen | | | | | | | | |
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Ö 11 |
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Verschiedenes |
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N 12 |
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Grundstücksangelegenheiten
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