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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
Gremium: Gemeindevertretung Rehhorst
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:45 - 23:08 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Rehhorst
Ort: Up´n Knust 26, 23619 Rehhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017  
SI/2017/19-002  
Ö 4  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 5  
Verpflichtung eines bürgerlichen Mitgliedes  
2018/19-021  
Ö 6  
Haushaltssatzung mit -Plan der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2018  
Enthält Anlagen
2017/19-009-01  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz:

für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf ……v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

   
    14.02.2018 - Gemeindevertretung Rehhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

1. Der Hebesatz:

für die Grundsteuer A wird wieder auf 311 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird wieder auf 311 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

- die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird. 

 

 

Abstimmungsergebnis: 

8

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Sachstandsbericht zu den gemeindlichen Klärteichen  
2018/19-019  
Ö 8  
Zuschuss für die Grundschule Zarpen  
2018/19-020  
Ö 9  
Straßenbefestigung Teicher Weg  
2018/19-023  
Ö 10  
Verschiedenes      
N 11     Vertragsangelegenheiten      
N 12     Grundstücksangelegenheiten      
               

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