Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017 | SI/2017/19-002 | |||||
Ö 4 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||
Ö 5 | Verpflichtung eines bürgerlichen Mitgliedes | 2018/19-021 | |||||
Ö 6 | Haushaltssatzung mit -Plan der Gemeinde Rehhorst für das Jahr 2018 | 2017/19-009-01 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Hebesatz: für die Grundsteuer A wird von 311 v.H. auf ….. v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird von 311 v.H. auf ……v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2018. - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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14.02.2018 - Gemeindevertretung Rehhorst | |||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||
Beschluss: 1. Der Hebesatz: für die Grundsteuer A wird wieder auf 311 v.H. festgesetzt, für die Grundsteuer B wird wieder auf 311 v.H. festgesetzt.
2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen: - der Haushaltsplan für das Jahr 2018. - die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Rehhorst für das Haushaltsjahr 2018.
3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 3.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.
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Ö 7 | Sachstandsbericht zu den gemeindlichen Klärteichen | 2018/19-019 | |||||
Ö 8 | Zuschuss für die Grundschule Zarpen | 2018/19-020 | |||||
Ö 9 | Straßenbefestigung Teicher Weg | 2018/19-023 | |||||
Ö 10 | Verschiedenes | ||||||
N 11 | Vertragsangelegenheiten | ||||||
N 12 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||