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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst
Gremium: Gemeindevertretung Feldhorst
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörpshus Havighorst
Ort: Havighorst 53, 23858 Feldhorst

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Festsetzung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.09.2019  
SI/2019/13-020  
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 5  
Neufassung der Geschäftsordnung  
Enthält Anlagen
2019/13-089  
Ö 6  
Haushaltssatzung- mit Plan 2020 der Gemeinde Feldhorst  
Enthält Anlagen
2019/13-090  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 315 v.H. auf …… v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 315 v.H. auf …… v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

   
    05.11.2019 - Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:

1. Der Hebesatz

r die Grundsteuer A wird von 315 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt,

r die Grundsteuer B wird von 315 v.H. auf 315 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO denrgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

Abstimmungsergebnis: 

6

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

   
    14.11.2019 - Gemeindevertretung Feldhorst
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung möge beschließt:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird auf 315 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird auf 315 v.H. festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2020.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2020.

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

Abstimmungsergebnis: 

9

Stimmen dafür

 

 

0

Stimmen dagegen

 

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 7  
Anpassung der Abwassergebühren  
Enthält Anlagen
2019/13-091  
Ö 8  
Verschiedenes      
               

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